Deine Stimme für eine humanitäre und offene Flüchtlingspolitik!

Am 09.06.2024 ist wieder Europawahl. 

Es ist wichtiger als je zu vor gegen Hass und Hetzte vorzugehen und mit der Stimme ein Zeichen gegen Rassismus und für Demokratie zu setzen. 

Die Wahlbeteiligung bei der Europawahl fällt im Vergleich zur Bundestagswahl häufig deutlich geringer aus.1

Dabei trifft das Europäischen Parlament wichtige Entscheidungen in zentralen Bereichen, welche durch die Mitgliedsstaaten teilweise vollumfänglich umgesetzt werden müssen. 

So besteht z.B. eine geteilte Zuständigkeit der EU mit den Mitgliedsstaaten im Bereich Migration und Inneres, sowie Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Auch andere Themen in Bereichen wie Handel (auch Handelsabkommen mit ausländischen Staaten), Justiz, Grundrechte, Umwelt und Energie werden auf europäischer Ebene (mit)entschieden.2

Ohne eine demokratische und humanitär aufgestellte Mehrheit im europäischen Parlament ist deshalb eine entsprechende Politik in Deutschland überhaupt nicht möglich.

Die Besonderheit bei der Europawahl ist zudem, dass man mittlerweile ab 16 Jahren abstimmen kann. Außerdem besteht bei der Europawahl in Deutschland in diesem Wahldurchgang noch keine Sperrklausel, d.h. auch kleinere Parteien, welche die 5 % Hürde nicht schaffen würden, haben Chancen auf einen Sitz.3 Es besteht also die Möglichkeit auch kleinere demokratische Parteien zu wählen, mit welchen man sich vielleicht besser identifizieren kann. Rassistische und antidemokratische Parteien aus „Protest“ zu wählen sollte nie eine Alternative sein. 

Die meisten Parteien haben Ihre Europawahlprogramme online gestellt. Dort kann man sich umfassend informieren. 

Einen ersten Einblick, welche Parteien man sich vielleicht näher anschauen möchte, kann auch der Wahl-O-Mat von der Bundeszentrale für politische Bildung verschaffen.

Der Wahl-O-MAT ist unter folgender Website zu erreichen: 

https://www.wahl-o-mat.de/europawahl2024/app/main_app.html

Es ist dort auch möglich, etwas ausführlicher Antworten der Parteien zu den einzelnen Fragen einzusehen. Bitte achtet insbesondere auf die Beantwortung der Fragen 3,32 und 36.

Quellen:

  1. https://www.bpb.de/…/71356/wahlkampf-und-wahlbeteiligung/

2. https://commission.europa.eu/…/law/areas-eu-action_de

3. https://www.europawahl-bw.de/sperrklausel#c77378

Bild:

https://pixabay.com/…/flagge-europ%C3%A4ischen-union…

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Flüchtlingsrat Niedersachsen sagt “Nein” zur diskriminierenden Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Landesregierung muss ihr Versprechen nach Gleichbehandlung aller Menschen in Niedersachsen umsetzen!

Die Bezahlkarte ist populistische Symbolpolitik

Bereits im November hatten sich alle Bundesländer und die Bundesregierung darauf verständigt, für Menschen im Asylverfahren oder mit Duldung, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bundesweit eine Debit-Karte einzuführen, die Beschränkungen im Zahlungsverkehr und bei der Verfügbarkeit von Bargeld ermöglichen soll. Am 26. April hat der Bundestag nun die Einführung einer sog. Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. Damit ist ein Diskriminierungsinstrument auf den Weg gebracht, das schutzsuchende Menschen davon abhalten soll, nach Deutschland zu kommen.

Der Beschluss, eine Bezahlkarte einzuführen, folgt auf eine massive Kampagne gegen Geflüchtete, die den Eindruck vermittelt, die Menschen würden allein deshalb nach Deutschland kommen, um hier von Sozialleistungen zu leben. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass die Hoffnung auf Rechtsstaatlichkeit, einen Arbeitsplatz und das Vorhandensein von Familie und Freund:innen entscheidend dafür sind, welches Land Menschen zu erreichen versuchen.

Wer vor Krieg und Gewalt flieht, wird sich nicht davon abhalten lassen, weil es in Deutschland eine Bezahlkarte gibt. Die Bezahlkarte wird ihren vorgegebenen Zweck nicht erreichen, Geflüchtete jedoch in essenziellen Lebensbereichen diskriminieren. Sie ist Ausdruck einer populistischen Symbolpolitik, die Schutzsuchende weiter ausgrenzt, diskriminiert und kontrolliert.

Kein Existenzminimum für Geflüchtete

Mit einer Bezahlkarte werden die sozialen Rechte Geflüchteter weiter eingeschränkt. Das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum wird damit weiter unterschritten. Schon jetzt liegen die Leistungen für Geflüchtete in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts um fast 20% unter dem Bürgergeld, welches die verfassungsrechtlich garantierte Untergrenze des Existenzminimum markiert.

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht schon 2012 geurteilt, dass das Existenzminimum “migrationspolitisch nicht zu relativieren“ sei – ein Leitsatz, den die Politik seither geflissentlich ignoriert. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Regierung noch angekündigt, dass sie „das Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“ werde. Anders als bei der „Schuldenbremse“ scheint die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zum Asylbewerberleistungsgesetz und damit auch die Einhaltung des Grundgesetzes aber niemanden mehr zu interessieren.

Was sehen die Gesetzesänderungen und die Bezahlkarte konkret vor?

Zukünftig bekommen Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, grundsätzlich – also auch wenn sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben müssen – vorrangig Sachleistungen statt Bargeld.

Die Leistungen sollen auf eine Bezahlkarte gebucht werden. Die Bezahlkarte ist eine Guthabenkarte ohne Kontobindung. Überweisungen und Lastschriften können eingeschränkt oder gar vollkommen ausgeschlossen werden. Und nach Vorstellung der Bundesländer und der Bundesregierung sollen die Menschen nur einen kleinen Betrag (einigen Bundesländern schwebt ein Betrag in Höhe von 50€/Monat pro Erwachsenem und in Höhe von 10€/pro Kind vor) in bar abheben können.

Aber die Bezahlkarte funktioniert nur in Geschäften mit dafür ausgestatteten Lesegeräten, z.B. für Mastercard oder VISA. Vielerorts kann man sie nicht einsetzen, etwa auf Flohmärkten, beim Gemeindefest oder in der Schulcaféteria. Händler:innengruppen, die Geldtransfers ins Ausland anbieten, sind ebenfalls ausgeschlossen. Für die Menschen bedeutet dies, alltäglich Diskriminierung und Stigmatisierung zu erleben!

Eine Einschränkung von Überweisungen führt zu gesellschaftlichem Ausschluss von Geflüchteten: Die Mitgliedschaft in Sport- und gemeinnützigen Vereinen, der Kauf eines Deutschlandtickets, der günstige Einkauf im Internet, sogar der Handyvertrag – all dies wird erschwert oder gar verhindert.

Der Ausschluss jeglicher Überweisungsmöglichkeit läuft überdies auf eine erhebliche Behinderung, wenn nicht Verhinderung einer Rechtsvertretung hinaus: Oft gibt es am Wohnort keine spezialisierten Asylanwält:innen, deshalb greifen Geflüchtete auf Kanzleien zurück, die weiter entfernt sind. Ohne Überweisungsmöglichkeit müssten sie dort jeden Monat persönlich erscheinen, um die vereinbarten monatlichen Raten per Bezahlkarte zu zahlen, und die Kanzleien müssen mit entsprechenden Kartenlesegeräten ausgestattet sein.

Es besteht die Möglichkeit, die Bezahlkarte regional einzuschränken, so dass sie beispielsweise nur in dem Postleitzahlengebiet funktioniert, in dem man wohnt. Dies würde eine faktische Mobilitätseinschränkung mit sich bringen.

Gesundheitskarte statt diskriminierender Bezahlkarte!

Eine Bezahlkarte kann sinnvoll sein, wenn sie – wie in Hannover – diskriminierungsfrei umgesetzt wird. Die Ausgabe einer „Social Card“ u.a. auch an Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bietet Möglichkeiten der Digitalisierung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen, ohne dass der Zahlungsverkehr und die Verfügbarkeit von Bargeld in irgendeiner Weise eingeschränkt wird. Die hannoversche “Social Card” gerät nun aber in Gefahr, wenn die Landesregierung ihre Pläne umsetzen sollte, nach denen allen Kommunen vorgegeben werden soll, Bargeldauszahlungen zu beschränken und Überweisungen zu verbieten.

Die Einführung einer Bezahlkarte soll einer kritischen Öffentlichkeit mit dem Argument schmackhaft gemacht werden, dass sie zu einer Entbürokratisierung und der Erleichterung von

Verwaltungsabläufen führen würde. Sofern in Niedersachsen dann die genannten Restriktionen – Beschränkung von Bargeldauszahlungen und Überweisungen – für die es dann „Ausnahmen“ geben soll, eingeführt werden sollten, ist damit aber kaum zu rechnen.

Das Argument erscheint auch alles andere als glaubwürdig, wenn die Landesregierung auf der anderen Seite weiterhin daran festhält, keine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuführen. Eine solche Karte würde tatsächlich den Verwaltungsaufwand verringern und zudem den Geflüchteten mühselige Gänge zum Sozialamt ersparen, wo sie sich einen sog. Behandlungsschein ausstellen lassen müssen.

Die Bezahlkarte ist Teil eines Angriffs auf die Rechte Schutz suchender Menschen

Die Einführung einer restriktiven Bezahlkarte ist Teil eines großen Angriffs auf die Rechte Schutz suchender Menschen. Der Abbau der sozialen Rechte Geflüchteter passt sich ein in den Ausbau der Festung Europa und die Bestrebungen, sich der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz und den Verpflichtungen nicht zuletzt in Form der Genfer Flüchtlingskonvention nach und nach zu entledigen. Der extremen Rechten ist es gelungen, einen bestimmenden Diskurs zu entwickeln, der Schutz suchende Menschen nur mehr als Bedrohung betrachtet. Dieses rassistische Narrativ greifen leider immer mehr Parteien auf. Sie treiben damit Entsolidarisierungsprozesse voran und helfen unfreiwillig, den gesellschaftlichen Diskurs immer weiter nach rechts zu verschieben.

Die Landesregierung muss ihr Versprechen halten!

Die rot-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, „Rassismus mit aller Kraft“ zu bekämpfen, und versprochen, „dass alle ankommenden Geflüchteten in Niedersachsen gleich behandelt werden und ihnen möglichst schnell ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird.“ Mit der Bezahlkarte droht genau das Gegenteil: Systematische Diskriminierung und Ausgrenzung von Geflüchteten anstatt Chancengleichheit und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe.

Die Bezahlkarte als Diskriminierungsinstrument muss daher verhindert werden!

Wir appellieren an die Landesregierung, sich auf ihre Versprechen zu besinnen, statt mit der Bezahlkarte ein neues Diskriminierungsinstrument zu schaffen.

Wir fordern die Landesregierung und die Kommunen dazu auf, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz diskriminierungsfrei auszuzahlen!

Wir fordern, Bezahlkarten nur einzuführen, wenn damit Leistungen diskriminierungsfrei und ohne jegliche Beschränkungen erbracht werden!

Wir erwarten zudem, dass die Landesregierung die niedersachsenweite Einführung einer Gesundheitskarte für Geflüchtete umsetzt!

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AMFN e.V. und niedersächsischer Integrationsrat laden ein

Liebe Freundinnen, liebe Freunde,

im Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Landesregierung wurde vereinbart, ein niedersächsisches Teilhabe- und Partizipationsgesetz auf den Weg zu bringen. 

Wir erwarten, dass die Landesregierung in diesem Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegt. Um frühzeitig in die Diskussion einzusteigen und unsere Interessen und Perspektiven einfließen zu lassen, haben wir in der Kommission für Migration und Teilhabe eine Anhörung mit Expert*innen aus verschiedenen Bundesländern durchgeführt und einen eigenen Entwurf formuliert. 

Gemeinsam mit dem Niedersächsischen Integrationsrat, laden wir Euch ein, um über unsere Positionen und Strategien zu diskutieren, mit dem Ziel, dass unsere Interessen und Anliegen im Gesetz verankert werden und, dass tatsächliche Teilhabe und Partizipation erreicht wird. 

Datum / Uhrzeit: am Mittwoch, 22.05.2024 von 17:00 bis 19:00 Uhr. 

Ort: Amfn e.V. / NIR-Geschäftsstelle (1. OG) Kurt-Schumacher-Str. 29, 30159 Hannover 

Oder Per Zoom

Bitte meldet Euch gern bis zum 15.05.2024 per E-Mail an mich (severine.jean@amfn.de) an und teilt uns mit, ob ihr persönlich vor Ort oder digital an der Veranstaltung teilnehmen möchtet.

Wir freuen uns auf eure Teilnahme und eures Mitwirken!

Liebe Grüße

Séverine

Séverine Jean

Referentin der Geschäftsführung 

Gesamtkoordinatorin GeT AKTIV

Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, 
Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen e.V.

https://amfn.de
Kurt-Schumacher-Str. 29
30159 Hannover
Telefon: 0511-9215803
Fax: 0511-9215527

AdminAMFN e.V. und niedersächsischer Integrationsrat laden ein
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Treffen für Interessierte

Du möchtest junge Geflüchtete unterstützen, sich hier Zuhause zu fühlen und Dich entsprechend Deiner Zeit und Deiner Talente für eine gelebte Willkommenskultur einsetzen?

Dann möchten wir Dich sehr gerne kennenlernen, mehr von Dir erfahren und auch mehr von uns und unserer ehrenamtlichen Arbeit im Janusz Korczak – Humanitäre Flüchtlingshilfe e.V. (JKV) erzählen.

Deshalb laden wir Dich ganz herzlich zu einem Treffen mit aktiven Mitgliedern des JKV am 11.04.2024 um 17:30 ein.

Das Treffen findet in Hannover in der Südstadt statt. Die genaue Adresse teilen wir bei der Anmeldung mit. 

Bitte gebt uns bis zum 28.03.2024 Bescheid, ob Ihr dabei sein könnt – gerne auch per E-Mail ( jkvhannover@gmx.de). Das erleichtert uns die Planung. 

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AdminTreffen für Interessierte
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Hand in Hand

Liebe Mitstreiter:innen,

Am Sa., 03.02., ruft das Bündnis „Bunt statt Braun“ um  13.00 Uhr in Hannover zur Aktion „Wir sind die Brandmauer“ auf. Dies findet am Hannover Landtag im Rahmen von „Hand in Hand“ statt. Wir wollen eine Menschenkette um den Landtag bilden und freuen uns über alle, die dabei sind!

Hier der Aufruf von Hand in Hand: https://gemeinsam-hand-in-hand.org/#aufruf

Seid dabei!

AdminHand in Hand
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Gemeinsam Selbst Bestimmt

Am Samstag, den 18. November veranstaltet das Bündnis Menschenrechte grenzenlos von 11 – 18 Uhr einen großen Aktionstag zum Thema Selbstbestimmung in der Bürgerschule/Stadtteilzentrum Nord. 

In politischen und künstlerischen Formaten wird das Thema diskutiert und es werden, gemeinsam mit Menschen aus Hannover, Forderungen und Aktionen für mehr Selbstbestimmung unterschiedlicher Gruppen entwickelt.

Kerngedanke der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist das Recht auf Selbstbestimmung. Jeder Mensch hat das Recht, sein Leben ohne Einmischung anderer Menschen oder des Staates zu gestalten. Können wir tatsächlich in unserer Gesellschaft gemeinsam selbstbestimmt handeln? Haben alle die gleiche Möglichkeit, selbstbestimmt zu leben? Und wie können wir uns mit Menschen solidarisieren, denen Rechte verwehrt werden? 

Im Programm werden Themen wie Selbst- und Fremdbestimmung von Frauen, solidarisches Handeln als Mann, Selbstbestimmung durch Bildung und eine neue, mehrperspektivische Erinnerungskultur von Hannover diskutiert. Die Besucher*innen können zwischen unterschiedlichen Aktionen wählen und an einem Workshop, einem Stadtspaziergang, einer Koch- oder Kunstaktion teilnehmen.  In einer innovativen und kreativen Weise kommen Menschen und Initiativen aus Hannover zusammen, um die Grenzen und Möglichkeiten der Selbstbestimmung auszuhandeln und gemeinschaftlich mit ihren Gedanken sichtbar zu werden. 

Der JKV ist Teil des Bündnis Menschenrechte grenzenlos und wir freuen uns wenn Ihr am 18.11.23 dabei seid!

AdminGemeinsam Selbst Bestimmt
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Der Janusz Korczak Humanitäre Flüchtlingshilfe e. V. wird 30!

30 Jahre JKV, 30 Jahre Einsatz für junge Geflüchtete! Mit Begegnungsnachmittagen in der Flüchtlingsunterkunft in der Janusz Korczak Allee hat es begonnen – so viel ist seitdem geschehen!

Das war für uns ein Grund, am 25.11.2022 auf das Erreichte und die Herausforderungen sowie auf unsere aktuelle Arbeit zu blicken. Im Rahmen der jährlichen Veranstaltungsreihe des Bündnis Menschenrechte grenzenlos luden wir unsere Mitglieder und alle Interessierten ein, dieses Jubiläum festlich zu begehen.

Die vielen Herausforderungen, die uns täglich in der Arbeit mit jungen Geflüchteten begegnen, packen wirgemeinsam mit einem starken und vielfältigen Netzwerk an. In diesem Netzwerk ist der Flüchtlingsrat Niedersachsen ein wichtiger Partner. Deshalb nahm auch Flüchtlingsrat Mitarbeiterin Anna Muhi vom Projekt „Kenne Deine Rechte“ an dem Abend teil mit einem Beitrag zu den gesetzlichen Möglichkeiten für junge Geflüchtete, hier in Deutschland ihren Aufenthalt zu sichern. In einer Gesprächsrunde von Mitgliedern des JKV mit jungen Geflüchteten aus 3 Jahrzehnten hörten wir von der Entwicklung des JKV, von den Hürden, die junge Menschen, die aus ihrer Heimat nach Deutschland geflohen sind, überwinden müssen und welche Unterstützung benötigt wird, damit diese Hürden überwunden werden können – oder gar nicht erst genommen werden müssen. 

Auch vom Bezirksbürgermeister Südstadt/Bult und JKV-Mitglied Ekkehard Meese erfuhr das Publikum vieles über den Werdegang des JKV und Oberbürgermeister Belit Onay schickte ein anerkennendes Grußwort. Begleitet wurde die Feier vom Vanessa Figueroa Trio, das mit lateinamerikanischen Protestliedern und anderen Balladen zum Tanzen animierte.

Über 60 Gäste hörten den Beiträgen aufmerksam zu und genossen die Musik. Beim leckeren Essen von ProBeruf ergaben sich zu guter Letzt viele interessante Gespräche und Kontakte untereinander.

Wir freuen uns auf das weitere Wirken mit vielen engagierten Menschen, die wie wir eine wertschätzende Willkommenskultur in Hannover und Niedersachsen aufbauen wollen!

AdminDer Janusz Korczak Humanitäre Flüchtlingshilfe e. V. wird 30!
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Niedersachsen zum Sicheren Hafen für Alle!

Am 09.10.22 wählt Niedersachsen einen neuen Landtag. Als Unterstützer der Seebrücken in Niedersachsen fordern wir die zukünftige Landesregierung auf, Niedersachsen endlich zu einem Sicheren Hafen für alle Menschen zu machen. Am 01. Oktober 2022 wollen wir unsere Forderungen mit einer zentralen, landesweiten Demo nach Hannover vor den Landtag tragen. 

Schließe dich an und zeige gemeinsam mit uns bei einem lauten, ausdrucksstarken und entschlossenen Protest, wie groß die Solidarität in der Zivilgesellschaft ist. Ein Sicherer Hafen Niedersachsen für alle ist möglich! Mit Bewegungsfreiheit und einem selbstbestimmten Leben für alle Menschen, mit gleichberechtigtem Zugang zu Gesundheit, Wohnraum, Bildung und politischer Mitgestaltung.

Die Auftaktkundgebung beginnt um 14 Uhr auf dem Ernst-August-Platz. Anschließend wird sich der Demonstrationszug durch die Stadt bewegen.

Gemeinsam machen wir Niedersachsen zu einem Sicheren Hafen für Alle!

SimoneNiedersachsen zum Sicheren Hafen für Alle!
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Verbesserungen Aufenthaltsrecht Erlass

Engagement lohnt sich: Verbesserungen im Aufenthaltsrecht

Wir freuen uns über jeden kleinen Schritt, der eine Verbesserung der rechtlichen Situation für geflüchtete Menschen bedeutet: die niedersächsische Landesregierung hat im Vorgriff auf geplante Bundesregelungen einen Erlass zur Ermessungsduldung veröffentlicht. Mit diesem Erlass ergeben sich für gut integrierte Asylbewerber und Jugendliche Erleichterungen beim Aufenthaltstitel.

Zum Erlass https://uf-hannover.net/wp-content/uploads/2022/05/Erlass_Vorgriffsregelung-Bleiberecht_Ausfertigung-1.pdf

SimoneVerbesserungen Aufenthaltsrecht Erlass
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Afghanistan – weitere Aufnahme JETZT!

Wir schließen uns der Petition von PRO-ASYL an, endlich ein Bundesaufnahmeprogramm für Menschen, die sich in Afghanistan für Menschenrechte und Demokratie einsetzen, einzuführen. 

Hier die Petition von PRO-ASYL:

„Liebe Freundinnen und Freunde,
in wenigen Tagen jährt sich die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan. Und noch immer erreichen uns täglich verzweifelte Hilferufe von Menschen, die sich dort für Menschenrechte und Demokratie eingesetzt haben, für deutsche oder internationale Institutionen arbeiteten oder z.B. als Journalist*innen tätig waren. Und noch immer gibt es auch nach dem Regierungswechsel kein Bundesaufnahmeprogramm, mit dem die Menschen, die bei den überhastet abgebrochenen Evakuierungen zurückgelassen wurden, noch gerettet werden könnten. Die Bundesregierung streitet stattdessen lieber über eine genaue Definition von Ortskräften.“

https://aktion.proasyl.de/afghanistan/?utm_source=ActiveCampaign&utm_medium=email&utm_content=Afghanistan+nicht+vergessen%21+%28PRO+ASYL+Info+August+2022%29&utm_campaign=Newsletter+August

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